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Einzelcoaching

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Geltungsbereich

Für alle geschäftlichen Kontakte zwischen „„AlltagsHunde“ – Hundetraining & Haltercoaching“ (im Folgenden „AlltagsHunde“ genannt) und dem Teilnehmer / der Teilnehmerin (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichungen von diesen Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der Bestätigung von „AlltagsHunde“.

2.Vertragsinhalt

Bei dem zwischen „AlltagsHunde“ und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Teilnehmer bestimmte Inhalte zu vermitteln. „AlltagsHunde“ unterbreitet lediglich Handlungsvorschläge und schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele. Die Teilnahme an allen Übungen während Kursen, Einzelstunden, Workshops etc., die Entscheidung, ob der Teilnehmer seinen Hund Übungen z. B. unangeleint durchführen lässt, wie auch die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge liegen im Ermessen des Teilnehmers und erfolgen auf dessen eigenes Risiko.

3. Anmeldung, Fahrtkosten, Preise und Zahlung

3.1 Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt über das in der Webseite eingebundene Buchungssystem bzw. per E-Mail oder WhatsApp. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von „AlltagsHunde“ zustande. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, wird „AlltagsHunde“ den Teilnehmer nach Eingang der Anmeldung informieren. Bedingung für die tatsächliche Teilnahme bzw. Zulassung zur Veranstaltung ist die vorherige vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung.

3.2 Mit der Anmeldung zu Einzelstunden, Seminaren und Workshops sowie zu allen Kursen erkennt der Teilnehmer die AGBs an.

3.3 Bucht der Teilnehmer eine Einzelstunde oder Veranstaltung bei sich vor Ort, behält sich „AlltagsHunde“ vor, zusätzliche Kosten zu berechnen. Die aktuellen Konditionen für Hausbesuche sind der Preisübersicht auf der Webseite zu entnehmen.

3.4 Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Webseite von „AlltagsHunde“ veröffentlichten Preise. Für individuell gestaltete Trainings- oder Coachingstunden werden die Preise nach Absprache gestaltet und dementsprechend angepasst.

3.5 Einzelstunden sind direkt nach jeder Trainingsstunde in bar bzw. per PayPal zu bezahlen.

3.6 Kurse, Workshops und Seminare sind direkt bei Anmeldung über das Buchungsportal bzw. nach der Anmeldebestätigung von „AlltagsHunde“ spätestens nach 7 Tagen in bar oder per Überweisung auf in der Rechnung ausgewiesene Bankkonto zu zahlen.

4. Rücktritt durch „AlltagsHunde“

4.1 „AlltagsHunde“ behält sich vor, ausgeschriebene Seminare, Workshops, Gruppenstunden, Kurse und Veranstaltungen wegen zu geringer Teilnehmerzahl bis zu 3 Tage vor der Veranstaltung abzusagen. Bereits bezahlte Veranstaltungskosten werden in diesem Fall vollumfänglich zurückerstattet.

4.2 Des Weiteren behält sich „AlltagsHunde“ vor, bei Ausfall des Trainers oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. höhere Gewalt) die Veranstaltung kurzfristig zu verschieben oder ggfs. abzusagen. Bei einer zeitlichen Verschiebung der Veranstaltung kann der Teilnehmer zwischen der Teilnahme am angebotenen Ersatztermin und der Rückerstattung der bereits gezahlten Teilnahmegebühr wählen. Im Fall einer ersatzlosen Absage der Veranstaltung werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren in vollem Umfang erstattet.

4.3 „AlltagsHunde“ kann vor Beginn aller Einzelstunden, Kurse und sonstiger Veranstaltungen ohne Einhaltung einer Frist zurücktreten, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere, wenn andere Teilnehmer oder das Ziel der Veranstaltung gefährdet werden.

5. Rücktritt durch den „Teilnehmer“

5.1 Der Teilnehmer kann bis zu einer Woche nach Anmeldung kostenfrei von Kursen, Seminaren, Workshops oder Hundewanderungen vom Angebot zurücktreten. Bei späterer Abmeldung bis 2 Wochen vor der Veranstaltung werden dem Teilnehmer 50 % der Teilnahmegebühr berechnet. Bei Abmeldung in den letzten 2 Wochen vor der Veranstaltung oder Nichterscheinen werden dem Teilnehmer 100 % der Teilnahmegebühr berechnet.

Der Rücktritt muss über das Buchungssystem bzw. schriftlich per E-Mail / WhatsApp erfolgen. Ein per E-Mail / WhatsApp erklärter Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch „AlltagsHunde“ wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei „AlltagsHunde“. Im Falle des Rücktrittes kann „AlltagsHunde“ Ersatz für Aufwendungen verlangen. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.

5.2 Der Teilnehmer kann bis zu 48 Stunden vor Beginn einer Einzelstunde kostenfrei von dieser zurücktreten. Bei späterer Abmeldung werden dem Teilnehmer 50 % der Teilnahmegebühr berechnet. Der Rücktritt muss über das Buchungssystem bzw. schriftlich per E-Mail / WhatsApp erfolgen. Ein per E-Mail / WhatsApp erklärter Rücktritt wird erst nach Bestätigung durch „AlltagsHunde“ wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rücktrittserklärung ist der Zeitpunkt des Einganges bei „AlltagsHunde“. Im Falle des Rücktrittes kann „AlltagsHunde“ Ersatz für Aufwendungen verlangen. Das Fernbleiben von Einzelstunden gilt nicht als Rücktritt.

5.3 Bei festen, geschlossenen Kurse besteht KEIN Anspruch auf Nachholung, Erstattung oder Gutschrift von nicht in Anspruch genommenen Stunden.

6. Änderungsvorbehalte

„AlltagsHunde“ behält sich vor, erforderliche inhaltliche und organisatorische Änderungen (wie z.B. den Wechsel des Veranstaltungsortes) und Abweichungen vor oder während der Veranstaltung durchzuführen, soweit diese den Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Über erforderliche Änderungen wird der Teilnehmer unverzüglich (per E-Mail oder WhatsApp) informiert.

7. Verhalten während der Veranstaltungen

7.1 Hunde sind während Einzelstunden, Kursen, Workshops, Seminaren und auch während der Wartezeiten grundsätzlich an der Leine zu führen. Freilauf ist nur auf ausdrückliche Anweisung bzw. nach Zustimmung des Hundetrainers erlaubt um niemanden zu belästigen oder zu gefährden.

7.2 Bei unangebrachtem, grob fahrlässigem oder tierschutzwidrigem Verhalten gegenüber eigenen oder fremden Hunden behält sich „AlltagsHunde“ das Recht vor, den entsprechenden Teilnehmer von der Veranstaltung sowie weiteren Stunden auszuschließen. Bei Ausschuss besteht kein Anrecht auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten.

8. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Bild,- Ton- und Videoaufnahmen, welche während Einzelstunden, Kursstunden, Seminaren und Workshops erstellt wurden.

Diese können von „AlltagsHunde“ auch zu eigenen Werbezwecken in Print- und Online-Medien verbreitet und veröffentlicht werden. „AlltagsHunde“ verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film- und Tonaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung von Fachpublikation, Lehr- und Schulungsmaterialien zu beschränken. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

Film- und Fotoaufnahmen durch Teilnehmer während einer Veranstaltung sind nur nach vorheriger Absprache mit „AlltagsHunde“ gestattet.

9. Urheberrecht

Alle von „AlltagsHunde“ zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationsblätter, Trainingspläne, Präsentationen, Skripte, etc. sind urheberrechtlich geschützt und dienen nur dem Eigengebrauch. Jede Vervielfältigung, Weitergabe an Dritte oder sonstige Verbreitung ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von „AlltagsHunde“ gestattet.

10. Teilnahmebedingungen und Haftung

10.1 Die Teilnahme an Einzelstunden, Kurstunden, Seminaren und Workshops von „AlltagsHunde“ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Hundehalter haftet für alle Schäden, die durch ihn, seinen Hund sowie von seinen Begleitpersonen verursacht werden und stellt „AlltagsHunde“ von allen Haftungsansprüchen frei. Dies gilt nicht nur während der Veranstaltung, sondern für die gesamte Dauer des Aufenthaltes, d.h. auch für die Begrüßung, die Verabschiedung und während der Pausen. „AlltagsHunde“ übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die beim Training in den einzelnen Übungen entstehen sowie Schäden und Verletzungen jeglicher Art, die durch teilnehmende Hunde entstehen. „AlltagsHunde“ haftet auch nicht für Sachschäden wie Verlust oder Diebstahl.

10.2 Die Teilnahme bzw. das Mitführen von Hunden ist nur gestattet, wenn der Hundehalter eine gültige Tollwutimpfung für seinen Hund nachweisen kann und für Hund und Halter eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. „AlltagsHunde“ ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis für Impfung und Versicherung anzufordern. Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass der mitgebrachte Hund nicht akut erkrankt ist bzw. keine Ansteckungsgefahr besteht. Über Verhaltensauffälligkeiten des Hundes ist „AlltagsHunde“ bereits bei der Anmeldung zu informieren. Ebenfalls ist „AlltagsHunde“ über die etwaige Läufigkeit einer Hündin vor Veranstaltungsbeginn zu informieren.

10.3 Kindern unter 16 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur in Begleitung und unter Aufsicht eines Elternteils gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko der Eltern.

10.4 Personen, die ihrem Hund bewusst Gewalt und Schmerzen zufügen oder aber Hilfsmittel anwenden, die beim Hund Schmerzen und / oder Angst verursachen, werden aus dem Kurs ausgeschlossen. Die Kurskosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

11. Gerichtsstand:

Amtsgericht Siegburg.

12. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.

Stand: September 2023

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) - Dogwalking & Hundebetreuung /Pension**

1. Geltungsbereich

Für alle geschäftlichen Kontakte zwischen „AlltagsHunde“ – Hundetraining & Haltercoaching“ (im Folgenden „AlltagsHunde“ genannt) und dem Teilnehmer / der Teilnehmerin (im Folgenden „Teilnehmer“ genannt) gelten ausschließlich die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) in der jeweils gültigen Fassung. Abweichungen von diesen Bedingungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der Bestätigung von „AlltagsHunde“.

2.Vertragsinhalt

2.1 Dogwalking-Service

Bei dem zwischen „AlltagsHunde“ und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um die Abholung bzw. den Transport des Hundes zu einem durch „AlltagsHunde“ ausgewählten Ort für eine vereinbarte Betreuungszeit, sowie den Rücktransport des Hundes an einen vereinbarten Ort (i.d.R. Zuhause oder Büro des Kunden). Die Betreuung erfolgt i.d.R. während eines ca. 1,5-stündigen Spaziergangs in der Hundegruppe zzgl. Entsprechender Transportzeiten. „AlltagsHunde“ behält sich das Recht vor, Spaziergänge aufgrund von extremen Temperaturen oder Unwetterwarnungen zu kürzen bzw. kurzfristig abzusagen.

Transport der Hunde zum Betreuungsort

Der Transport der Hunde erfolgt im Betriebs-KFZ von „AlltagsHunde“ und in eigens dafür vorgesehenen Hundeboxen zwecks Verkehrssicherung.

2.2 Hundebetreuung / Pension

Bei dem zwischen „AlltagsHunde“ und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um die Unterbringung und Betreuung des Hundes in den privaten Räumen von „AlltagsHunde“ während eines vereinbarten Zeitraumes. Die individuell zu vereinbarende Art der Unterbringung liegt im Ermessen von „AlltagsHunde“ und erfolgt auf eigenes Risiko des Kunden.

Transport und Verpflegung

Soweit nicht anders vereinbart organisiert der Kunde den Transport (Bringen und Abholen des Hundes) sowie die Verpflegung des Hundes während des Aufenthaltes selbst und auf eigene Kosten. Sollte das mitgebrachte Futter des Hundes nicht ausreichen, so ist „AlltagsHunde“ berechtigt, auf Kosten des Kunden die erforderliche Menge an Hundefutter nachzukaufen und / oder Futter nach eigenem Ermessen zur Verfügung zu stellen.

3. Anmeldung, Preise, Vertragsschluss, Zahlung

Hundebetreuung / Pension

3.1 Die Anmeldung zur Betreuung erfolgt nach vorheriger Absprache bzw. per E-Mail / WhatsApp. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Anmeldung auf der Webseite von „„AlltagsHunde““ veröffentlichten Preise. Für individuell gestaltete Spaziergänge oder Betreuungszeiträume werden die Preise nach Absprache gestaltet und dementsprechend angepasst. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von „„AlltagsHunde““ und das Ausfüllen des Anmeldeformulars durch den Kunden zustande. Mit der Anmeldung zur Betreuung seines Hundes erkennt der Teilnehmer die AGBs an. Der Kunde und „AlltagsHunde“ vereinbaren telefonisch oder persönlich die Einzelheiten zur Betreuung des Hundes.

3.2 „AlltagsHunde“ behält sich das Recht vor, im Vorfeld eines längeren Betreuungszeitraums eine oder mehrere Probeübernachtung(en) zu verlangen. Dies stellt jedoch keine Garantie für eine Unterbringung des Hundes im gebuchten Zeitraum dar. Voraussetzung hierfür ist, dass der Hund sich als für die Betreuung geeignet erweist. Es liegt im Ermessen von „AlltagsHunde“, ob sie den Hund für den angefragten Aufenthalt für geeignet hält. Für schwierigere Hunde kann ein entsprechender Aufpreis verlangt werden. Die Beurteilung, ob es sich um einen schwierigen Hund handelt, obliegt ebenfalls „AlltagsHunde“.

Sofern der Hund bereits durch „AlltagsHunde“ betreut wurde, können die Parteien auf das erneute Ausfüllen des Anmeldeformulars verzichten. Es gelten dann die in den ursprünglichen festgelegten Vereinbarungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich mündlich etwas anderes vereinbaren. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung von „„AlltagsHunde““ zustande.

3.3 „AlltagsHunde“ behält sich vor für sehr frühzeitige Pensionsbuchungen und besonders gefragte Zeiträume eine Anzahlung in Höhe von 50% zu veranschlagen. Die Rechnungstellung des Gesamt- / Restbetrages für die Betreuung erfolgt am Monatsende des Betreuungszeitraums und ist innerhalb von 7 Tagen per Überweisung auf das in der Rechnung ausgewiesene Bankkonto zu zahlen.

Dogwalking-Service

3.4 Der Dogwalking-Service erfolgt in Form eines monatlichen Abonnements. Die Anmeldung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit „AlltagsHunde“ möglich. Dabei liegt es im Ermessen von „AlltagsHunde“ ob sie den Hund für den Dogwalking-Service als geeignet erachtet. Ggf. kann ein Probezeitraum vereinbart werden.

3.5 Teilnahmegebühr ist der Ausschreibung sowie der Preisliste auf der Webseite zu entnehmen und ist zahlbar jeweils nach Rechnungsstellung und bis spätestens 15. eines Monats per Dauerauftrag auf das ausgewiesene Konto.

3.6 Das Dogwalking-Abo ist mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen (28 Tagen) zum Ende eines jeden Monats kündbar. Die Kündigung muss in schriftlicher Form (E-Mail) erfolgen. Erfolgt eine Kündigung nach dem o. g. Stichtag, so ist sie erst zum darauffolgenden Monat gültig. Das Monats-Abo verlängert sich automatisch und stillschweigend um jeweils einen weiteren Monat, sofern es nicht vor Ablauf der o. g. Kündigungsfrist formgerecht gekündigt wird.

3.7 Das Dogwalking-Abo umfasst je nach Umfang 1 bzw. 2. Spaziergänge pro Woche (Dienstag und / oder Donnerstag). Nimmt der Teilnehmer nicht die volle Anzahl der im Dogwalking-Abo möglichen Spaziergänge in einem Monat wahr, verfallen diese ersatzlos.

3.8. Das Dogwalking findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei extremen Wetterverhältnissen (Sturm, starke Gewitter, extreme Hitze oder Kälte, Starkregen) kann „AlltagsHunde“ das Dogwalking absagen. Diese Entscheidung wird im Einzelfall getroffen und dem Kunden bis spätestens 7:30 Uhr am Morgen des Betreuungstags per E-Mail oder WhatsApp schriftlich mitgeteilt. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst über den aktuellen Stand zu informieren, indem er seinen E-Mail-Eingang oder die WhatsApp-Nachrichten rechtzeitig prüft. Einzelne Spaziergänge, die aufgrund von extremen Wetterverhältnissen oder aufgrund einer Erkrankung von „AlltagsHunde“ kurzfristig ausfallen müssen, sind im Gesamtpreis des Monats-Abos inbegriffen; es besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin.

3.9 Betriebsferien (jeweils zwei Wochen um Ostern, im Spätsommer und um Weihnachten) sowie Fortbildungsaufenthalte von „AlltagsHunde“ sind ebenso wie eine Pauschale für etwaige Ausfälle aufgrund von schlechtem Wetter, Krankheit etc., sowie eine Pauschale für Ausfälle seitens des Kunden (z. B. Urlaub) bereits aus dem Abo-Preis herausgerechnet. Es handelt sich folglich um eine Mischkalkulation. Das Abonnement läuft daher auch während der Betriebsferien etc. ohne Unterbrechung weiter.

4. Rücktritt durch „AlltagsHunde“

4.1 Sollte seitens „AlltagsHunde“ aufgrund von Unfall, Krankheit oder sonstigen betrieblichen Gründen eine Betreuung zum vereinbarten Termin nicht möglich sein, nicht im vereinbarten Ausmaß erbracht werden oder eine bereits begonnene Betreuung vorzeitig abgebrochen werden, besteht seitens „AlltagsHunde“ keine Haftung für Schäden oder etwaige Aufwendungen des Auftraggebers. In diesen Fällen findet jedoch eine Erstattung der anteiligen Kurs- oder Betreuungsvergütung statt.

4.2 Sofern durch den Halter kein Notfallkontakt hinterlegt wurde bzw. dieser nicht kurzfristig einspringen kann, behält sich „AlltagsHunde“ im akuten Krankheits- bzw. Notfall das Recht vor, den Hund vorübergehend durch einen entsprechend qualifizierten Kollegen bzw. eine Tierpension versorgen und beherbergen zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Hundehalter.

5. Rücktritt durch den „Teilnehmer“

5.1 Eine Stornierung des reservierten Zeitraums durch den Hundehalter ist jederzeit möglich. Im Falle der Hundebetreuung wird mit Anmeldung und Bestätigung durch „AlltagsHunde“ jedoch ein reservierter Platz für den Hund freigehalten und gewisse private Einschränkungen seitens „AlltagsHunde“ (Urlaub, etc.) in Kauf genommen.

Für Stornierungen von Pensionsaufenthalten werden daher folgende Stornogebühren berechnet:

 Bei Stornierung bis 4 Wochen vor Beginn des reservierten Zeitraums: Aufwandsgebühr i. H. v. 50,00 Euro

 Bei Stornierung bis 14 Tage vor Beginn des reservierten Zeitraums: 50 %

 Bei Stornierung bis 7 Tage vor Beginn des reservierten Zeitraums: 75 %

 Bei Stornierungen weniger als 7 Tage vor Beginn des reservierten Zeitraums: 100 %

6. Teilnahmebedingungen

6.1 Während des gesamten Aufenthalts bleibt der Tierhalter der Eigentümer / Besitzer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

6.2 Der Halter bestätigt, dass für den Hund eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei einigen Versicherungen eine (entgeltliche) Fremdbetreuung nicht mit inbegriffen ist. Sollte dies der Fall sein, ist in der Regel ein Nachtrag (je nach Versicherung kostenfrei bzw. gegen einen geringen Aufpreis) möglich.

6.3 Es können nur Hunde aufgenommen werden, die über einen vollen (bei Welpen: altersgemäßen) Impfschutz verfügen und frei von Parasiten, sowie ansteckenden Krankheiten sind.

6.4 Läufige Hündinnen können nur nach Absprache und je nach Gruppenzusammenstellung betreut werden. „AlltagsHunde“ übernimmt für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung keine Haftung.

6.5 Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches, so verpflichtet sich der Halter alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen. Zusätzlich wird jeder Tierarztbesuch je nach zeitlichem Aufwand mit 25,00 – 50,00 € zzgl. anfallender Fahrtkosten (0,30 € pro km) berechnet. Wenn der Hund krankheitsbedingt, individuell betreut werden muss, wird dies mit einem Aufschlag in Höhe von 20,00 € pro Tag berechnet.

7. Bild-, Ton- und Videoaufnahmen

7.1 Mit der Anmeldung erklärt der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung zu einer Verwendung und Veröffentlichung von Bild,- Ton- und Videoaufnahmen, welche während der Betreuungszeit erstellt wurden.

7.2 Diese können von „AlltagsHunde“ auch zu eigenen Werbezwecken in Print- und Online-Medien verbreitet und veröffentlicht werden. „AlltagsHunde“ verpflichtet sich, die Veröffentlichung von Film- und Tonaufnahmen ausschließlich auf die inhaltliche Gestaltung von Fachpublikation, Lehr- und Schulungsmaterialien zu beschränken. Der Teilnehmer verzichtet auf die Geltendmachung jeglicher Vergütung.

8. Haftung

8.1 „AlltagsHunde“ behält sich vor, Sachschäden, die durch den Hund in der Betreuungszeit, auf dem Gelände, im Haus und während des Transportes im Auto entstanden sind, dem Hundehalter in Rechnung zu stellen. Der Hundehalter verpflichtet sich, diese Schäden in voller Höhe zu erstatten.

8.2 Für die Betreuung sind für den Hund eventuell benötigte Medikamente, Halsband und eine Leine mitzubringen. Für die mitgebrachten Dinge übernimmt „AlltagsHunde“ keine Haftung.

8.3 „AlltagsHunde“ haftet gegenüber dem Auftraggeber für Schäden wie Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, d. h. u. a. Krankheiten, Verletzungen (z. B. Beißvorfälle) oder beim Todesfall des Hundes, die „AlltagsHunde“ vorsätzlich oder fahrlässig verursacht hat. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von „AlltagsHunde“ auf einen Betrag von 1.000 Euro beschränkt.

8.4. Die Teilnahme des Hundes am Dogwalking-Service bzw. der Betreuung erfolgt in jedem Fall auf eigenes Risiko des Hundeshalters. Der Halter erklärt sich damit einverstanden, dass der Hund bei Spaziergängen überwiegend ohne Leine geführt wird, sofern keine anders lautende Vereinbarung zusätzlich getroffen wurde (z. B. unter „Einschränkungen“).

8.5 „AlltagsHunde“ übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen nicht auszuschließen sind.

8.6 Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie dadurch entstehende Schäden und gesundheitliche Folgen Dritten gegenüber übernimmt „AlltagsHunde“ keine Haftung. Sollte ein Hund entweichen, werden die Besitzer sowie alle zu informierenden Stellen (Polizei, Tierheim) unverzüglich benachrichtigt.

9. Gerichtsstand:

Amtsgericht Siegburg.

10. Unwirksamkeit einzelner Bedingungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedacht Werdens vereinbart worden wären.

Stand: September 2023

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